HERAUSGEBER

BALMAX
Solar & Elektrotechnik e.U.

GZO-Dienstleistungszentrum 5, Top 2
A – 7011 Siegendorf

Inhaber:
Herr Babits Balint Valentin

Telefon: +43 2687 62143 12
Email: office@balmax.at

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
ATU 74220229

GISA-Zahl:
31379458

Gewerbebehörde:
Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung

DISCLAIMER

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von BALMAX Solar & Elektrotechnik e.U. (im Folgenden „BALMAX“) im Bereich Photovoltaik, Batteriespeicher, Wallboxen, Elektroinstallationen, Wartung, Service, Planung und Projektabwicklung – unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, BALMAX stimmt ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zu. Zwingende Bestimmungen des KSchG zugunsten von Verbrauchern bleiben in jedem Fall unberührt. Werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Gründen der besseren Lesbarkeit nur männliche oder weibliche Bezeichnungen verwendet, so sind davon immer auch alle Geschlechter umfasst.

2. Angebote

Angebote von BALMAX sind freibleibend. Technische Änderungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben, Herstelleränderungen oder technischer Erfordernisse bleiben vorbehalten, sofern sie dem Kunden zumutbar sind. Die Angebotsgültigkeit beträgt, soweit nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum. Verbraucherrechtliche Bestimmungen bleiben davon unberührt.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von BALMAX oder durch Unterfertigung des Angebots bzw. Auftrags durch beide Parteien zustande.

4. Preise

Alle Preise verstehen sich gemäß dem jeweiligen schriftlichen Angebot, soweit dort nicht ausdrücklich anders vermerkt, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht angebotene Zusatzleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand und nach vorheriger Information des Kunden verrechnet. Sollten sich nach Vertragsabschluss Material-, Energie-, Transport-, Entsorgungs- oder Lohnkosten aufgrund von Umständen erhöhen, die BALMAX bei Vertragsabschluss weder vorhersehen noch beeinflussen konnte, ist BALMAX berechtigt, den vereinbarten Preis im nachweisbaren Ausmaß der Kostensteigerung anzupassen.

5. Zahlung

Anzahlungen und Teilrechnungen sind nach Maßgabe des Angebots zulässig. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug fällig, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen (insbesondere zugunsten von Verbrauchern) anderes vorsehen.
6. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und Anlagenteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts Eigentum von BALMAX. Bis zur vollständigen Bezahlung ist BALMAX berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

7. Sicherheitsabschaltung

BALMAX ist berechtigt, die Inbetriebnahme zu verweigern oder eine bereits in Betrieb befindliche Anlage außer Betrieb zu setzen, sofern dies aus sicherheitstechnischen Gründen zwingend erforderlich ist oder eine erhebliche Gefährdung von Personen oder Sachen besteht. Eine Außerbetriebnahme aus anderen Gründen erfolgt ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang. Die Wiederinbetriebnahme erfolgt nach Wegfall der sicherheitsrelevanten Gründe.

8. Leistungsumfang

Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich das schriftliche Angebot bzw. die Auftragsbestätigung. Leistungen Dritter (z. B. Netzbetreiber, Behörden, Fördergeber) sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich angeführt ist. Nicht im Angebot angeführte Leistungen sind insbesondere Blitzschutz, Erdarbeiten, Stemmarbeiten, Malerarbeiten, Dachsanierungen, Zimmererarbeiten, statische Berechnungen, Gebühren des Netzbetreibers sowie Behördengebühren. BALMAX ist berechtigt, technisch gleichwertige Komponenten anderer Hersteller zu liefern oder einzusetzen, sofern dies aufgrund von Lieferengpässen, Produktankündigungen oder technischen Weiterentwicklungen erforderlich ist und dadurch keine wesentliche Verschlechterung der vereinbarten Leistung eintritt. Abweichungen hinsichtlich Farbe, Abmessungen, Zellstruktur oder Herstellerchargen einzelner Module stellen keinen Mangel dar, sofern dadurch Funktion, Sicherheit oder Leistung der Anlage nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

9. Pflichten des Auftraggebers

Der Kunde stellt rechtzeitig freien und sicheren Zugang zur Anlage, Baustrom, Internetzugang, geeignete und tragfähige Dachflächen bzw. Aufstellflächen sowie die für die Montage notwendigen Genehmigungen und Unterlagen bereit. Verzögerungen, die auf eine Verletzung dieser Mitwirkungspflichten zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden, soweit sie BALMAX nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber hat BALMAX auf bekannte Mängel der Dachkonstruktion, statische Besonderheiten, Schadstoffbelastungen (z. B. Asbest) oder sonstige Umstände hinzuweisen, die für die Durchführung der Arbeiten von Bedeutung sein können.

10. Förderungen

BALMAX unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der Stellung von Förderanträgen (z. B. EAG-Investitionszuschuss). BALMAX sagt keine Förderungen zu. Es besteht daher keine Garantie auf Bewilligung, Förderhöhe oder Auszahlung einer Förderung. Änderungen gesetzlicher Bestimmungen, Förderrichtlinien, Kontingente oder Budgets liegen außerhalb des Einflussbereichs von BALMAX. Unvollständige oder verspätete Unterlagen des Kunden gehen zu dessen Lasten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, bleibt der Vertrag auch bei Ablehnung oder Kürzung einer Förderung aufrecht. Förderungen können an technische, rechtliche oder zeitliche Voraussetzungen gebunden sein, deren Einhaltung teilweise außerhalb des Einflussbereichs von BALMAX liegt. Eine wirtschaftliche Rentabilität oder Amortisationsdauer der Anlage wird nicht zugesichert.

11. Netzbetreiber

BALMAX unterstützt den Kunden bei der Anmeldung der Anlage beim zuständigen Netzbetreiber. Bearbeitungszeiten, Einspeisezusagen, Zählertausch und etwaige Verzögerungen seitens des Netzbetreibers liegen außerhalb des Einflussbereichs von BALMAX. BALMAX haftet nicht für Ablehnungen einer Einspeisung oder Leistungsbeschränkungen des Netzbetreibers. Ebenso haftet BALMAX nicht für Netzabschaltungen oder Einspeisebeschränkungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben.

12. Liefer- und Montagetermine

Liefer- und Montagetermine sind, soweit nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart, voraussichtliche Termine. Sie verschieben sich bei höherer Gewalt, ungünstigen Witterungsbedingungen, Materialengpässen, Lieferantenverzögerungen oder behördlichen Verzögerungen um die Dauer des jeweiligen Hindernisses angemessen. Lieferfristen verlängern sich auch bei Streiks, Pandemien, Krieg, Naturereignissen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.

13. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare und von BALMAX nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Naturkatastrophen, extreme Witterungsverhältnisse, Hochwasser, Sturm, Blitzschlag, Feuer, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terroranschläge, Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Lieferengpässe, Energieversorgungsstörungen, Blackouts, Cyberangriffe oder sonstige vergleichbare Ereignisse, die die Erfüllung des Vertrages wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien BALMAX für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Leistungserbringung. Liefer- und Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

14. Montage und Zusatzarbeiten

Vor Ort erforderlich werdende, im Angebot nicht enthaltene Zusatzarbeiten (z. B. wegen unvorhersehbarer baulicher Gegebenheiten) werden BALMAX dem Kunden vor Ausführung bekanntgeben und nach dessen Freigabe gesondert nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Kann aufgrund technischer oder sicherheitsrelevanter Umstände nicht weitergearbeitet werden, ist BALMAX berechtigt, die Arbeiten bis zur Herstellung geeigneter Voraussetzungen einzustellen. Sollten Arbeiten aus Sicherheitsgründen unterbrochen werden müssen, stellt dies keinen Verzug von BALMAX dar. Erforderliche Mehrleistungen aufgrund versteckter Mängel an Dach oder Gebäude gelten als Zusatzleistungen.

15. Abnahme

Nach Fertigstellung informiert BALMAX den Auftraggeber schriftlich (auch per E-Mail) und fordert ihn zur Abnahme im Zuge eines gemeinsamen Termins auf. Werden bei der Abnahme keine wesentlichen Mängel festgestellt, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme und werden von BALMAX innerhalb angemessener Frist behoben. Nimmt der Auftraggeber die Anlage vor Durchführung einer förmlichen Abnahme in Betrieb oder nutzt diese dauerhaft bestimmungsgemäß, gilt dies – soweit gesetzlich zulässig – als Bestätigung der im Wesentlichen vertragsgemäßen Leistung. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers hinsichtlich tatsächlich bestehender Mängel bleiben hiervon unberührt. Unterbleibt trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung eine Mitwirkung des Auftraggebers an der Abnahme, liegt Gläubigerverzug vor. Diesfalls kann BALMAX die schriftliche Fertigstellungsanzeige übermitteln. Dies berührt die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers, insbesondere seine Gewährleistungsrechte, nicht.

16. Gefahrtragung

Mit der Abnahme der Anlage oder – soweit gesetzlich zulässig – mit deren bestimmungsgemäßer Inbetriebnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung der gelieferten Anlage auf den Auftraggeber über. Erfolgt die Abnahme aus Gründen, die BALMAX nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig, geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der schriftlichen Fertigstellungsanzeige auf den Auftraggeber über, soweit gesetzlich zulässig. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit der Abnahme auf den Auftraggeber über. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

17. Dokumentationspflicht

Mit der Fertigstellung erhält der Kunde die im Leistungsumfang enthaltenen Unterlagen, insbesondere Bedienungsanleitungen, Herstellerunterlagen, Prüfprotokolle und – soweit vereinbart – Anlagendokumentationen in elektronischer oder gedruckter Form

18. Ertragsprognosen

Ertrags- und Amortisationsberechnungen, die BALMAX dem Kunden zur Orientierung übermittelt, beruhen auf Schätzwerten (z. B. Wetterdaten, Verbrauchsprofilen) und stellen keine zugesicherte Eigenschaft und keine Garantie eines bestimmten Ertrags dar. Erträge hängen insbesondere von Wetter, Verschattung, Anlagenverschmutzung, Temperatur, Nutzerverhalten und Netzabschaltungen ab. Eine wirtschaftliche Rentabilität oder Amortisationsdauer der Anlage wird nicht zugesichert. Ebenso können Softwareupdates des Herstellers oder Vorgaben des Netzbetreibers Einfluss auf den Betrieb der Anlage haben. BALMAX übernimmt keine Gewähr dafür, dass der erzeugte Strom jederzeit vollständig selbst verbraucht oder uneingeschränkt in das öffentliche Netz eingespeist werden kann. Software- oder Firmwareupdates der Hersteller können Funktionen der Anlage verändern. Hierauf hat BALMAX keinen Einfluss.

19. Speicher und Notstrom

Autarkiegrad, Ersatzstromdauer und Notstromfähigkeit eines Batteriespeichers hängen vom individuellen Verbrauch, vom Ladezustand der Batterie und von den technischen Gegebenheiten der Anlage ab und werden von BALMAX nicht als fixer Wert zugesichert, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Eine vollständige Energieautarkie wird ausdrücklich nicht zugesichert.

20. Betrieb und Wartung der Anlage
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anlage entsprechend den Herstellerangaben sowie den anerkannten Regeln der Technik zu betreiben. Soweit vom Hersteller vorgeschrieben, sind Wartungs- und Kontrollarbeiten rechtzeitig durchführen zu lassen.
Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen, die auf unsachgemäße Bedienung, unterlassene Wartung, eigenmächtige Änderungen an der Anlage oder Eingriffe durch nicht autorisierte Dritte zurückzuführen sind, fallen – soweit gesetzlich zulässig – nicht in den Verantwortungsbereich der BALMAX.

21. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Herstellergarantien (z. B. auf Module, Wechselrichter, Speicher) gelten zusätzlich und unabhängig davon nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürlichen Verschleiß oder Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, mangelnde Wartung oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich nach deren Feststellung, das heißt ohne unnötigen Aufschub, anzuzeigen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt. Ist der Kunde Unternehmer, kommt § 877 UGB zur Anwendung.

22. Haftung

Die Haftung von BALMAX ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Haftung für Personenschäden sowie sonstige Ansprüche, die nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden können, bleibt unberührt. BALMAX haftet nicht für entgangene Einspeisevergütungen oder Ertragsausfälle infolge von Wartungsarbeiten, Softwareupdates oder Störungen, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

23. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und österreichischem Datenschutzrecht. Daten aus Website- und Meta-Leadformularen werden ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage und zur Vertragsabwicklung verwendet. Dies umfasst auch die Verarbeitung von Daten aus Meta-Leadformularen, Kontaktformularen, Telefonanfragen und E-Mail-Anfragen. BALMAX ist berechtigt, zur Dokumentation der Leistung Fotos der Anlage und der Montage anzufertigen. Personenbezogene Daten werden hierbei vermieden. Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich nach gesonderter Zustimmung des Kunden. Technische Dokumentationsfotos dürfen dauerhaft gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Dokumentations- oder Gewährleistungspflichten erforderlich ist. Näheres regelt die gesonderte Datenschutzerklärung von BALMAX.

24. Widerrufsrecht für Verbraucher

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG und wurde der Vertrag im Fernabsatz (z. B. über Website, Meta-Lead-Formular, Telefon) oder außerhalb der Geschäftsräume BALMAX geschlossen, hat er das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten (Widerrufsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, FAGG).
Die vollständige Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind diesen AGB als Anhang A und Anhang B beigefügt und Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen.
Wurde der Vertrag in den Geschäftsräumen von BALMAX abgeschlossen oder handelt es sich um einen reinen Unternehmer-Vertrag, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach dem FAGG; in diesem Fall gelten ausschließlich die übrigen Bestimmungen dieser AGB.

25. Vorzeitiger Beginn der Leistungserbringung

Wünscht der Kunde, dass BALMAX bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt (z. B. Planung, Materialbestellung, Einreichung von Förderanträgen, Montagebeginn), hat der Kunde dies BALMAX gegenüber ausdrücklich zu erklären und zu bestätigen, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
Übt der Kunde sein Widerrufsrecht aus, nachdem die Leistungserbringung mit seiner ausdrücklichen Zustimmung bereits begonnen hat, hat er BALMAX gemäß § 16 FAGG einen angemessenen, anteiligen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zur Mitteilung des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistungen entspricht.

26. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch kein gesetzlich zwingender Schutz entzogen wird, der nach dem Recht ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates ohne diese Rechtswahl bestünde. Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Eisenstadt (am Sitz von BALMAX) zuständig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung im rechtlich zulässigen Rahmen möglichst nahekommt. Die einzelnen Bestimmungen dieser AGB sind im Zusammenhang mit den übrigen Vertragsunterlagen auszulegen und gelten, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden. Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich, dieses Formular zu nutzen – Sie können den Widerruf auch formlos (z. B. per E-Mail oder Brief) erklären.